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Prüfgebiet: Luxemburg
KatalogNr: Michel Michel 17 b / 20 a (Paar) / 21
Art der Urkunde: Attest
Prüfdatum: 09.08.2016
Prüfer: Böttger, Lars (BPP (Bund Philatelistischer Prüfer))
Attest-Nr.: 317
Zusatzinformationen
und Suchstichworte
Auf dem Brief in der unteren rechten Ecke ist eine Marke abgefallen. Die Qualität des Briefes kann dadurch nicht als einwandfrei bezeichnet werden. Auch zu Erkennen an der Teilabstempelung des PD Stempels, der über die abgefallene Marke ging.

Zur Portobeschreibung: mit 33 Gramm fällt der Brief in die 3. Portostufe. Zum 31. Mai 1875 war noch das Abkommen zwischen Belgien und Luxemburg vom 22. Mai 1867, das am 1. August 1867 in Kraft tratt, gültig. Durch den „ordre spécial 150/19“ vom 29. April 1868 wurde ab dem 1. Mai 1868 die Gewichtsstufe für einen normalen Brief von 10 auf 15 Gramm gesetzt.
Portozusammensetzung: 3. Portostufe: 3 x 20 centimes =60 centimes; Einschreibegebühr: 20 centimes.
Auf der Rückseite befinden sich 5 Siegel, wie es das Abkommen für Wertbriefe und Postmandate zwischen Belgien und Luxemburg vom 3. September 1870, das am 15. März 1871 in Kraft tratt, vorsieht. Nimmt man an, dass die Notierung „386“ (unter den „33 Grs“) für 386 Franken steht, so wäre dafür eine Wertbrief-Frankatur von 40 centimes (10 centimes für jede anfallende 100 Franken laut Abkommen vom 3. September 1870), fällig, und die abgefallene Marke wäre eine 30 centimes Marke.

P.S.: die Referenz im Attest von einem Abkommen „1.5.1875“ gibt es nicht. Dies ist ein übernommener Fehler, abgeschrieben aus dem Buch „Tarife der Briefpost in Luxemburg 1852 – 2002“. Korrekt wäre das Datum „1.7.1875“, mit dem das Abkommen vom 19. Juni 1875 zwischen Belgien und Luxemburg in Kraft tratt. Da der Brief vom 31.5.1875 datiert, hatten also die Abkommen vom 22. Mai 1867 und vom 3. September 1870 noch ihre volle Gültigkeit.
Attestredakteur/Freischaltung: 05.11.17 19:12:11
Letzte Änderung: 05.11.17 19:12:11
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